Girokonto mit Komplettleistung

VR-KontoKomplett

Mit dem VR-KontoKomplett buchen Sie das komfortable Gesamtpaket für Ihr Girokonto. Hier sind alle Leistungen enthalten, die Sie für Ihren Zahlungsverkehr brauchen. Egal ob Sie Geld abheben, Überweisungen tätigen oder Ihre Daueraufträge verwalten möchten – mit dem VR-KontoKomplett sind Sie gut beraten.

Weiterhin können Sie pro Monat 1,50 € sparen, wenn Sie Mitglied bei der Raiffeisenbank Höchberg eG werden und mindestens 5 Geschäfstanteile erwerben.

Häufige Fragen zum Girokonto mit Komplettleistung

Bei welchen Banken kann ich mit meiner girocard (Debitkarte) Geld abheben?

Das Geldautomatennetz der Genossenschaftlichen FinanzGruppe heißt "BankCard ServiceNetz" und umfasst deutschlandweit rund 14.700 Geldautomaten. Mehr als 99 Prozent aller Volksbanken und Raiffeisenbanken nehmen am BankCard ServiceNetz teil. Funktionen wie Geld abheben sind in der Regel kostenlos beziehungsweise sehr kostengünstig. Achten Sie auf das BankCard ServiceNetz-Logo.

Kann ich auch im Ausland Geld abheben?

Wenn Sie im Besitz einer girocard (Debitkarte) sind, können Sie auch im Ausland Geld abheben. Die genauen Konditionen erfahren Sie bei Ihrem Kundenberater.

Welche Unterlagen benötige ich für die Kontoeröffnung

Zur Eröffnung Ihres Kontos benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und außerdem Ihre Steuer-Identifikationsnummer.

Zinsgleitklausel

Die Raiffeisenbank Höchberg eG ist nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken.  Die Sollzinssatzanpassung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Referenz­zinssatz ist der bei Vertragsabschluss ermittelte Durchschnittssatz des EURIBOR-Dreimonats­geldes, der jeweils für den vorausgehenden Monat in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht ist. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank regelmäßig monatlich jeweils zum Ultimo überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss verändert, wird die Bank den Vertragszins entsprechend anpassen (Zinsgleitklausel). Der absolute Abstand zwischen Referenzzins und Vertragszins bleibt somit erhalten. Die Sollzinsänderung wird am Tag der Überprüfung der Referenzzinssatzänderung wirksam. Die Bank wird den Kreditnehmer in regelmäßigen Abständen über die Anpassung unterrichten.