Ihr individuelles Girokonto

VR-KontoFlexibel

Höchste Flexibilität verbunden mit einem günstigen Preis – das ist das VR-KontoFlexibel. Dieses Girokonto können Sie individuell auf Ihre eigenen Bedürfnisse zuschneiden. Suchen Sie sich selbst aus, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen, und zahlen Sie nur die Leistungen, die Sie wirklich brauchen.
Weiterhin können Sie pro Monat 1,50 € sparen, wenn Sie Mitglied bei der Raiffeisenbank Höchberg eG werden und mindestens 5 Geschäfstanteile erwerben.

Häufige Fragen zum individuellen Girokonto

Bei welchen Banken kann ich mit meiner girocard Geld abheben?

Das Geldautomatennetz der Genossenschaftlichen FinanzGruppe heißt "BankCard ServiceNetz" und umfasst deutschlandweit rund 14.700 Geldautomaten. Mehr als 99 Prozent aller Volksbanken und Raiffeisenbanken nehmen am BankCard ServiceNetz teil. Funktionen wie das Geldabheben sind bei vielen Volksbanken Raiffeisenbanken kostenlos. Achten Sie auf das BankCard ServiceNetz-Logo.

Kann ich im Ausland Geld abheben?

Wenn Sie im Besitz einer girocard (Debitkarte) sind, können Sie auch im Ausland Geld abheben. Die genauen Konditionen erfahren Sie bei Ihrem Kundenberater.

Welche Unterlagen benötige ich für die Kontoeröffnung?

Zur Eröffnung Ihres Kontos benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und außerdem Ihre Steuer-Identifikationsnummer.

Zinsgleitklausel

Die Raiffeisenbank Höchberg eG ist nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken.  Die Sollzinssatzanpassung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Referenz­zinssatz ist der bei Vertragsabschluss ermittelte Durchschnittssatz des EURIBOR-Dreimonats­geldes, der jeweils für den vorausgehenden Monat in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht ist. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank regelmäßig monatlich jeweils zum Ultimo überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss verändert, wird die Bank den Vertragszins entsprechend anpassen (Zinsgleitklausel). Der absolute Abstand zwischen Referenzzins und Vertragszins bleibt somit erhalten. Die Sollzinsänderung wird am Tag der Überprüfung der Referenzzinssatzänderung wirksam. Die Bank wird den Kreditnehmer in regelmäßigen Abständen über die Anpassung unterrichten.